AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1 Die Leistungen und Angebote von Restaurant “Zur Goldenen Sonne” (Bereich des Hotel “Zur Goldenen Sonne” – Inhaber: Erol Seref), Steinweg 12, 06484 Quedlinburg, nachfolgend als „Restaurant“ genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Restaurant und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Der Vertragsschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung.

 

§ 2 Reservierung, Preise und Zahlung

2.1 Bei Tischreservierungen erhält der Gast nur Anspruch auf die reservierte Platzanzahl innerhalb der Räumlichkeiten des Restaurants. Die Plätze werden bis 15 Minuten über die Reservierungszeit frei gehalten und können dann frei vergeben werden.

2.2 Es gilt die jeweils gültige Speise- und Getränkekarte. Die angegebenen Preise verstehen sich wenn nicht ausdrücklich anders benannt inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen.

2.3 Die Zahlung der Rechnung erfolgt vor Ort in bar, oder per Karte (Krditkarte oder ec-Karte). Nach Zusage durch das Restaurant ist eine nachträgliche Zahlung per Rechnung möglich. Der Rechnungsbetrag, wenn vereinbart wurde, ist spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. 

 

§ 3 Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

3.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Restaurant mitgeteilt werden.

3.2 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.

 

§ 4 Überwachung

Im Restaurant erfolgt eine Videoüberwachung zum Zweck des Einbruchs- und Diebstahlschutzes und beschränkt sich daher folglich auf die Nachtstunden und somit auf den Zeitraum, in dem das Restaurant nicht öffentlich zugänglich ist.

 

§ 5 Rücktritt, Kündigung, Stornierung

Die Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:

  • bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn freies Rücktrittsrecht,
  • bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 50% des Angebotsbetrags für Verpflegung,
  • bis spätestens zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 70% des Angebotsbetrags für Verpflegung,
  • danach führt ein Rücktritt zu einer Schuld in Höhe von 100% des Angebotsbetrags für Verpflegung.

Als Angebotsbetrag für Verpflegung gilt der Betrag, der in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart wurde. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt.

 

§ 6 Haftung für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Restaurant oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Auch die Verwahrung der Garderobe obliegt der Aufsichtspflicht der Vertragspartner bzw. Gäste.

 

§ 7 Haftung bei Pflichtverletzung

Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, sind sowohl gegen Restaurant als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Restaurant und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stadt Quedlinburg

Stand: 01.06.2022